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Wenn der "Freund" über einen eigenen Dropbox-Akkount verfügt, kann man dessen Ordner auch in die eigene Dropbox als shared folder synchronisieren.
Dass der "Freund" den selben Akkount "auch" verwendet ist meines Wissens durch die AGBs untersagt.
Hallo und guten Abend,
vielen Dank für diese Antwort - der Punkt, dass die AGB solch eine gemeinsame Nutzung evtl. untersagt ist ein interessanter Aspekt, an den ich tatsächlich noch gar nicht gedacht hatte.
Vermutlich habe ich daran als Erklärung noch nicht selbst gedacht, weil es
a) vor einiger Zeit noch funktioniert hat, über die Dropbox Einstellungen auf dem Android-Smartphone den Zielordner für den automatischen Photo-Upload selbst zu definieren (nebem dem automatisch definierten Ordner, der "Kamera-Upload" heißt).
b) es ja genauso sein könnte, dass ich die Frage auch aus Single-User Sicht haben könnte - wenn ich z.B. zwei Kamera-Smartphones verwende und die Photos nicht "mischen" möchte durch die Nutzung desselben Upload Ordners?
Was meinen Sie dazu - gibt es tatsächlich keine Lösung zwei Smartphones mit Dropbox zu verbinden, aber die Photo Uploads in zwei separate Ordner zu leiten?
Vielen herzlichen Dank vorab nochmals.
Hallo zusammen,
danke für die neuen Beiträge!
Ich würde gerne noch einige Informationen ergänzen. Es ist korrekt, dass die gemeinsame Nutzung von Dropbox-Konten gegen unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen verstößt. Dies wird auch in diesem Hilfeartikel erklärt.
Wie bereits erwähnt kann immer nur in einen „Kamera-Uploads“-Ordner pro Dropbox-Konto hochgeladen werden – auch bei mehreren Mobilgeräten oder Fotoapparaten.
Wenn Sie eine individualisierte Methode für das automatische Hochladen von Bildern zu Ihrem Dropbox-Konto wünschen, so können Sie eventuell eine Lösung mittels einer entsprechenden Dropbox-API (hier der entsprechende Link für Dropbox Business) finden. Sie können außerdem eigene solche API-Programme auf unserer API-Entwicklerseite entwerfen.
Beste Grüße
Werner
Forum-Moderator @ Dropbox
dropbox.com/support
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