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Rechnung für Dropbox Pro

Rechnung für Dropbox Pro

Marco T.7
New member | Level 2

Hallo,

ich habe mich mehr oder weniger nötigen lassen und das kostenpflichtige Pro-Paket erworben.
Meine Dropbox nutze ich so gut wie gar nicht, dafür aber alle möglichen Linkeinladungen von anderen, deren Inhalte natürlich auch meine Dropbox vollpacken. Die Einladenden zahlen bereits für die Pro-Version. Jetzt zahle ich auch nochmal. Super Geschäftsidee! Zweimal für den gleichen Speicherplatz zu kassieren.

Jetzt, wo ich das Pro-Abo erworben habe, will ich die Rechnung drucken und für die Buchhaltung nehmen und kann sie nicht verwenden, weil die nicht mal im Ansatz dem deutschen Steuerrecht entspricht.

Falls jemand von Dropbox das liest: Wie komme ich an eine richtige Rechnung (also nicht das undefinierbare aus der Kontoverwaltung)? Und wenn Ihr keine richtige Rechnung stellen könnt, wie komme ich da wieder raus und auch an mein Geld zurück?

Viele Grüße
Marco

20 Antworten

Stefanie
Dropbox Staff

Hallo Marco,

Ihre Dropbox-Rechnungen und den Transaktionsverlauf können Sie auf der Zahlungsseite einsehen:

https://www.dropbox.com/payments

Die Zahlungsseite finden Sie auch auf der Dropbox-Website:

1) Melden Sie sich unter https://www.dropbox.com an
2) Klicken Sie rechts oben auf dem Bildschirm auf Ihren Namen
3) Klicken Sie in dem eingeblendeten Menü auf „Einstellungen“
4) Klicken Sie auf dem Tab „Konto“ auf „Abrechnungsverlauf aufrufen“

Dort können Sie Ihre Rechnungen abrufen, indem Sie auf den Link für die entsprechende Zahlung klicken. Leider können wir die auf der Rechnung angezeigten Zahlungsinformationen nicht abändern. Wir entschuldigen uns für die Unannehmlichkeiten.

Falls Sie ggf. Fragen zu einer Rückerstattung haben, dann kontaktieren Sie uns bitte unter https://www.dropbox.com/support.

Vielen herzlichen Dank!

Stefan G.12
Stufe 1

Es geht nicht um die untauglichen Belege, sondern um eine richtige Rechnung nach europäischem Recht. Ich kann ja nicht einmal einen Firmennamen und die Adresse hinterlegen.Dropbox ist gesetzlich dazu verpflichtet eine Rechnung auszustellen, die den Anforderungen einer ordentlichen Buchführung genügt.

Wie komme ich an einen solchen Beleg?

Stefanie
Dropbox Staff

Hallo Stefan,

Sie können auf https://www.dropbox.com/payments sowohl den Beleg als auch die Rechnung für Ihre Zahlung abrufen. Wie bereits erwähnt, können die dort angezeigten Dokumente nicht verändert werden. Zum Ausstellen einer anderen Rechnung ist Dropbox nicht verpflichtet.

Bitte entschuldigen Sie die Unannehmlichkeiten.

Marco T.7
New member | Level 2

Dann nennen Sie die Version bitte nicht Pro. Denn für den professionellen Einsatz benötigen wir alle, also auch Nichtunternehmer eine Rechnung. Selbst wenn ich aus England Ware beziehe, bekomme ich eine ordnungsgemäße Rechnung.

Und nein, Sie liegen da falsch. Nach geltendem Recht, muss die Steuer des Landes ausgewiesen sein, in der der Leistungsbezieher seinen Sitz hat. Selbst Microsoft aus den Vereinigten Staat bekommt das hin. Da gibt es nichts zu entschuldigen.

Stefan G.12
Stufe 1

Hallo Sofia,

es ist absolut falsch, wenn Sie sagen Sie wären nicht verpflichtet eine andere Rechnung auszustellen. Denn jede Rechnung muss zumindest einen Empfänger haben, jede Telefonrechnung schafft das, sogar ein Zeitungsabo oder für ein Kabel im Wert von 1,20 EUR wird eine ordentliche Rechnung ausgestellt. Aber für Sie als IT Unternehmen ist es nicht möglich mir Datenfelder im Account zu hinterlegen, in die ich meine Firma und Adresse eintrage?

Selbst Ihre Kollegen im Support konnten mir nicht mitteilen, ob wir bei Dropbox für Unternehmen eine richtige Rechnung bekommen, oder wieder nur das, was Sie unter dem Begriff "Rechnung" verstehen.

Wir finden das Dropbox ein super Produkt ist und wir nutzen das System sehr gerne!

Aber wenn Sie meinen, Sie wären nicht verpflichtet Rechnungsbelege mit richtigen Daten des Rechnungsempfängers auszustellen, warum tun Sie dies dann nicht aus Kundenservice, ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht?
Zig tausende Ihrer Kunden würden es lieben eine richtige Rechnung ausdrucken zu können. 

Ansonsten sollten Sie eine Warnung im Registrierungsprozess posten:

Achtung bitte beachten Sie - für Dropbox Pro werden KEINE Rechnungen ausgestellt, die gewerbliche Nutzer, Freiberufler oder Unternehmen in die Lage versetzen, die Nutzungsgebühren als betriebliche Kosten verbuchen zu können! 

Stefanie
Dropbox Staff

Wir verstehen Ihren Unmut hierüber. 

@Marco: Da es sich bei Dropbox Pro um ein Konsumentenprodukt handelt, sind wir gesetzlich tatsächlich nicht verpflichtet, eine andere Rechnung auszustellen. Bei unserem Unternehmensprodukt "Dropbox für Unternehmen" ist dies natürlich anders. Sie können die EU-weiten Regeln gerne hier nachlesen:

http://ec.europa.eu/taxation_customs/taxation/vat/topics/invoicing_en.htm#what_information

Es handelt sich um eine "Simplified invoice" (ganz unten). 

@Stefan: Ich verstehe absolut Ihre Frage, warum wir dies nicht aus Kulanz oder Kundenservice tun. Wir würde dies wirklich sehr gerne tun! Aber wir würde dann in einer Flut von Anfragen untergehen, die wir manuell bearbeiten müssen. Wir können dies leider momentan nicht leisten. Wir arbeiten allerdings daran, dies in der Zukunft automatisiert möglich zu machen, d.h. dem Kunden die Möglichkeit zu geben, die benötigten Informationen einzutragen. Leider kann dies noch ein bisschen dauern, aber wie gesagt unser Entwicklerteam arbeitet daran!

Wir sind eben doch noch ein Startup und es ist noch nicht alles perfekt. Wir bedanken uns vielmals für Ihre Geduld während wir unser Produkt immer professioneller gestalten und an internationale Anforderungen anpassen.

Navin L.
Stufe 1

Mit Verlaub, das ist doch Quatsch - um zwei Datenfelder einem Kundenprofil hinzufügen und diese auf die Rechnung zu bringen braucht es maximal einen Programmierer für 2 Wochen.

Sehr schade - ich werde mich nach Alternativprodukten umschauen.

dirk r.4
Stufe 1

Ich habe gerade dasselbe Problem. Ich habe gerade auf die Pro-Version upgedatet. In der Hilfe hieß es, man bekäme eine Rechnung. Aber nun - keine Rechnung im Sinne des § 14 UStG. Wenn ich das voran Gesagte lese, dann will dropbox das Problem auch nicht lösen.

Dies ist eine absolute Frechheit. Und eine Täuschung.

Marco T.7
New member | Level 2

Davon dürfen wir alle ausgehen. Ich lasse das Abo nicht verlängern. Wenn ein Serviceanbieter sich so sturr stellt und seine Kunden beim Finanzamt ins offene Messer laufen lässt, ist das kein Partner für mich. Das muss jeder selbst entscheiden, wie danach weiter verfahren wird.

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